
Typische Fehler beim
Führen eines ordnungsgemäßen Kassenbuches
Zu den typischen Fehlern der Kassenbuchführung gehören vor allem, dass
1. Kassenbewegungen gar nicht oder falsch erfasst werden
2. keine rechnerische Führung der Kasse (Kassenbericht) oder nur eine rechnerische Führung (Nichtzählung des Kassenbestandes) erfolgt
3. die jederzeitige Kassensturzfähigkeit nicht gewährleistet ist
4. nicht das gesamte Hartgeld gezählt wird
5. bei Einsatz von Registrierkassen die Kontrollstreifen (Tagessummenbons) nebst fortlaufender Nummerierung des Z-Zählers nicht aufbewahrt werden
6. Belege nicht vollständig aufbewahrt werden
7. Keine Eigenbelege für Privatentnahmen erstellt werden
8. keine zeitnahe Erfassung im Kassenbuch erfolgt
9. Ordnungs- und Aufbewahrungsfristen nicht eingehalten werden
10. Tageseinnahmen ohne Beleg gebucht werden
Wenn Sie bei der nächsten Betriebsprüfung unangenehme Überraschungen vermeiden möchten, sollten Sie außerdem auf formelle Mängel achten, wenn sie Anlass geben, die sachliche Richtigkeit der Kasse anzuzweifeln:
- Belege die in der Kasse doppelt enthalten sind, aber im Saldo nur einmal auftauchen, und natürlich umgekehrt ein Beleg, der doppelt im Saldo auftaucht, aber nur einmal in der Kasse enthalten ist
- Sehr hohe Kassenbestände über einen längeren Zeitraum sind ungewöhnlich - Immer gerade bzw. runde Kassenbestände sind unrealistisch
- Ein Kassenbuch, in dem länger keine Kassenfehlbeträge aufgeführt ist weltfremd
- Über längere Zeit (1 Monat) keine sichtbaren Stornierungen im Kassenbuch widersprechen der Lebenserfahrung
- Schecks gelten als Barzahlungsmittel! Auch diese sind im Kassenbuch gesondert zu vermerken.
Formelle Mängel alleine berechtigen das Finanzamt zwar nicht direkt zu Schätzungen, wenn diese Mängel jedoch erhebliche Zweifel an der Ordnungsmäßigkeit aufkommen lassen, kann der Betriebsprüfer die Kassenbuchführung verwerfen.
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